Deutschland

Jetzt auch noch Steuerstrafverfahren – Verteidiger von Michael Ballweg über den Stand des Verfahrens

Anlässlich der Solidaritätskundgebung für die Freilassung von Michael Ballweg berichtete der Verteidiger Ralf Ludwig über den Stand des Verfahrens. Weil er seine Steuererklärung nicht einreichte, gebe es jetzt auch noch ein Steuerstrafverfahren gegen Ballweg. Am 29. März würde das Gericht nochmals die Zulässigkeit der langen U-Haft prüfen.
Jetzt auch noch Steuerstrafverfahren – Verteidiger von Michael Ballweg über den Stand des VerfahrensQuelle: www.globallookpress.com © Arnulf Hettrich / IMAGO

Der Gründer der Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, sitzt mittlerweile seit dem 29. Juni, also seit fast neun Monaten in der JVA Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft. Bei der Durchsuchung seines Wohnhauses wurde er wegen mutmaßlicher Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angeblicher Fluchtgefahr von der Polizei festgenommen.

Dabei sei der Tatvorwurf des Versuchs einer Zweckentfremdung von Geldern laut Aussage der Verteidiger grundsätzlich nicht schwerwiegend genug, um eine U-Haft zu begründen. Zudem würde die von der Staatsanwaltschaft für seinen Fall angenommene Fluchtgefahr vom Gericht nicht ausreichend belegt. Dementsprechend sei Ballwegs Untersuchungshaft und der Freiheitsentzug nach Auffassung des Verteidigerteams von Anfang an nicht rechtswirksam.

Seit seiner Inhaftierung finden vor der Justizvollzugsanstalt in Stammheim regelmäßig Protestaktionen für die Freilassung des Initiators der Querdenken-Demonstrationen statt. Am 12. März sprach Rechtsanwalt Ralf Ludwig, einer der Verteidiger von Michael Ballweg, auf der Protestkundgebung vor der JVA Stammheim. Er solle viele Grüße von Michael Ballweg bestellen, begrüßte Ludwig die Teilnehmer der Soli-Kundgebung. Ballweg würde sich durch die Demonstrationen vor und um die JVA, die er innerhalb des Gefängnisses hören könne, sehr unterstützt fühlen. Auch die Briefe würden ihm Kraft geben, berichtete Ludwig und ließ ausrichten, dass Michael sich über weitere Post freuen würde.

Der Anwalt erinnerte auch daran, dass Michael nicht der einzige politische Gefangene in diesem Land sei. Seit neun Monaten säße auch der Arzt Heinrich Habig wegen seines Impfverhaltens, mit dem er die Menschen vor den Impfungen schützen wollte, in der JVA Bochum. Als Rechtsanwalt ginge man nicht ins Gefängnis, wenn man sich gegen das Narrativ wendet, erklärte Ludwig und fügte hinzu:

"Aber die Ärzte, die das gemacht haben – die sich getraut haben nicht mitzumachen und ihrem Gewissen zu folgen – sind die mutigsten Menschen dieses Landes".

Es ginge also nicht nur um Michael Ballweg. Es gebe weitere Menschen, die bei dem System nicht mitgemacht hätten und deswegen hinter Gefängnismauern säßen. Darauf wolle Ballwegs Verteidiger hinweisen, bevor er noch einmal das Verfahren des Stuttgarter Unternehmers rekapitulierte. Demnach sitze Ballweg seit dem 29. November nicht mehr wegen des ursprünglichen Betrug-Vorwurfs in U-Haft. Stattdessen habe das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart den Vorwurf in einen sogenannten untauglichen Versuch umgewandelt.

Das Verteidigerteam habe dem Gericht zuletzt vorgeworfen, im Falle Ballweg gegen das Recht auf rechtliches Gehör zu verstoßen. Entgegen der Gesetzeslage, so die Anwälte, habe der Inhaftierte mehrfach nicht zu den Vorwürfen Stellung beziehen dürfen, daher hätte das Team am 30.11.2022 eine sogenannte Gehörsrüge im Umfang von circa 20 Seiten beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Diese sei bereits am 1.12., also am nächsten Tag, abgelehnt worden.

Bei der Haftprüfungsentscheidung am 29. Dezember sei vom Gericht zu prüfen gewesen, ob Staatsanwaltschaft und Polizei schnell genug gearbeitet hätten. In der Auseinandersetzung zwischen der Staatsanwaltschaft und den Anwälten sei es bei dieser Haftprüfung hauptsächlich um die Frage gegangen, ob Michael Ballweg Akteneinsicht erhalten habe oder nicht. Laut Auffassung des Oberlandesgerichts habe Ballweg Akteneinsicht gehabt.

Infolgedessen habe das Gericht am 2. Januar eine Fortsetzung der Untersuchungshaft beschlossen. Das Anwaltsteam habe sich nach dem Januartermin zwischen dem Einreichen einer weiteren Gehörsrüge oder einer Verfassungsbeschwerde entscheiden müssen. An dieser Stelle bestehe immer die Gefahr in eine rechtliche Falle zu tappen, so Ludwig, der hier die Kompliziertheit des Verfahrens aufrollte.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) habe die Verfassungsbeschwerde schließlich mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Verteidiger eine Gehörsrüge machen müssten. Für Ballwegs Fall hieße das – und das sei positiv – dass nun das OLG eine weitere Gehörsrüge nicht ohne Begründung ablehnen dürfe. Die Entscheidung sei positiv, kommentierte der Anwalt, denn "das BVG hat damit dem Oberlandesgericht quasi relativ deutlich gesagt, dass, was die Verteidigung sagt, relevant ist, damit müsst ihr euch auseinandersetzen". Die neue Gehörsrüge läge jetzt aktuell beim OLG, deshalb rechneten die Verteidiger zeitnah mit einem Gerichtsbeschluss zur Frage, ob Ballweg rechtliches Gehör erfahren habe oder nicht. Ludwig erklärte:

"Wir erwarten noch in dieser Woche eine Entscheidung des OLG."

Auf dem Weg hierher seien so viele Fehler gemacht worden, stellte der Rechtsanwalt schließlich fest. Zudem wisse man seit dem 20. Dezember nicht, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt noch etwas tue. Diesbezüglich müsse bei der nächsten Haftfortdauer-Entscheidung am 29. März erneut geprüft werden, ob die Staatsanwaltschaft und die Polizei tatsächlich beschleunigt ermitteln würden. Und weil die Anwälte Ludwig zufolge gerne die neue für den Fall zuständige Richterin kennenlernen würden, hätten sie für einen zeitnahen Termin, der noch bekannt gegeben würde, abermals eine Haftprüfung beantragt.

"Wenn alles mit rechten Dingen zugeht … dann kann ich mir nicht vorstellen, wie sie die Haft von Michael Ballweg über den 29.03. hinaus aufrechterhalten wollen",

resümierte der Verteidiger die Rechtslage. 

Inzwischen sei das zuständige Finanzamt im Schlussbericht von Ballwegs Umsatzsteuersonderprüfung obendrein noch zu der Auffassung gelangt, dass die Spenden für Michael Ballweg Eintrittsgelder für Demos gewesen seien. Diese Eintrittsgelder müsse der Querdenkbegründer nachversteuern und dafür noch 200.000 Euro an Steuern nachzahlen, fordere das Finanzamt.

Zusätzlich ermittle die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch noch wegen eines Steuerstrafverfahrens gegen Ballweg, weil er seine Steuererklärung nicht termingerecht abgegeben habe. Allerdings käme er in der U-Haft gar nicht an seine Steuerunterlagen heran, so der Anwalt.

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